Deine ÖH JUS bewegt dein Jus-Studium!

Was ist die ÖH JUS überhaupt?

Wir sind deine gesetzlich eingerichtete Studienvertretung. Als solche setzen wir uns für die Anliegen der Jus-Studierenden  (egal, ob MMJUS, BacJUS oder JUS) an der JKU ein und sind dein Sprachrohr gegenüber den Professoren. Außerdem bieten wir dir zahlreiche Services an (von Beratung zu deinem Studium bis zu Broschüren), um dir deinen Studienalltag zu erleichtern. Mit zahlreichen Veranstaltungen versuchen wir zudem, dir die Möglichkeit zu geben, dich neben der Uni weiterzubilden bzw. Kontakte zur Arbeitswelt zu knüpfen (und natürlich darf auch der Spaß nicht zu kurz kommen).

Kurz gesagt: Wir sind deine Ansprechpartner und bei Problemen oder Fragen im Studium kannst du dich jederzeit an uns wenden!

Alle Infos auf einem Blick!

SPRECHSTUNDENZEITEN

Montag und Mittwoch - 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag - 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag auf Anfrage!

(präsent im ÖH JUS Büro und online via Zoom)

Hier gehts zu dem Zoomlink für die Onlinesprechstunden.

Anfragen für den Donnerstag bitte einfach zumindest zwei Tage zuvor an jus@oeh.jku.at!

Achtung: Sprechstunden finden in der vorlesungsfreien Zeit nur auf Anfrage statt! 

Standort: ÖH JUS Büro (gelbe Tür neben dem Aufgang zu HS 2) 

KONTAKT

Tel.: 0732 2468 - 5969. (während der Sprechstundenzeiten)

Email: jus@oeh.jku.at

Instagram: @oeh_jus

Facebook: ÖH JUS JKU

...und natürlich jederzeit persönlich bei jemanden aus unserem Team oder im Juskammerl!

In unserem Linktree findest du alle wichtigen Links.

DEINE ANSPRECHPARTNER

Elena Lautner (Fakultätsvorsitzende ÖH Jus)

Daniel Mairinger (1. stv. ÖH JUS Fakultätsvorsitzender)

Elisa Schlader (Studienvertretungsvorsitzende ÖH JUS) 

Anna Durstberger (ÖH JUS)

Magdalena Brandmair (ÖH JUS)

speziell für MM -Jus: Stefan Preh

 stefan.preh@oeh.jku.at

speziell für Bachelor/Master Jus: Christoph Waldenberger 

christoph.waldenberger@oeh.jku.at

...und das gesamte Team der ÖH JUS!

aktuelle Veranstaltungen

Informationsangebot der ÖH JUS zum neuen Studienplan

ÖH JUS Rhetorik Workshop

ÖH JUS Berufstalk

ÖH JUS How to Gerichtsjahr

NEWS aus der ÖH JUS

Icon
Unterstütze jetzt unsere Petition!

Öffentliches Recht muss studierbar bleiben!

Die Professoren im Öffentlichen Recht haben ein Konzept vorgelegt und beschlossen, dass folgende Punkte umfasst:
    1) Kurse des Öffentlichen Rechts werden verpflichtend
    2) Moodletest werden durch schriftliche Klausuren ersetzt
    3) In der AG Öffentliches Recht gibt es keine Bonuspunkte mehr
    4) Übung öffentliches Recht II 1 wird verpflichtend und mit einer Klausur benotet

Dieses Konzept wurde ohne Rücksicht auf unsere Gegenargumente von Professoren und Mittelbau durchgeboxt. 

Wir sagen Nein zu…
    …Verlust von Flexibilität und Eigenverantwortung
    …der Aufgabe von Moodletests bei Kursen
    …Abschaffung des Bonussystems 
    …Verschlechterung der Studierbarkeit


Wir kämpfen weiter für ein flexibles, studierendenfreundliches und schaffbares öffentliches Recht.

Du willst uns unterstützen? Dann unterschreibe unsere Petition! Der Link dazu ist im Linktree!

 

Kontingente schnell überfüllt? – So soll es nicht weitergehen!

Im Einsatz für eine Verbesserung der Fachprüfungsanmeldung

Jeder, der sich schon einmal für eine mündliche Fachprüfung im KUSSS anmelden wollte, kennt das Problem: Oftmals sind die Kontingente sofort gefüllt und meist meldet sich auch niemand mehr im Anmeldezeitraum ab. Erst später, kurz vor der Prüfung, melden sich teilweise bis zur Hälfte der Angemeldeten wieder ab. Ein Nachrücken ist jedoch nicht möglich, sodass man seinen Prüfungsplatz oftmals nur wegen technischer Nachteile versäumt.

Wir sind hier als ÖH JUS bereits wiederholt mit Vizerektor Janko im Gespräch gewesen und arbeiten hier auch weiter daran, dass dieses Problem z.B. durch Implementierung eines Wartelistensystems behoben wird.

günstiger Nachfolger für Gesetzestextreihe "Paragraph" gefunden

Neue Gesetzestexte im ÖH Shop!

Die Gesetzestextreihe “Paragraph” von Manz wurde leider diesen Sommer eingestellt.

 

Als ÖH JUS haben wir uns gemeinsam mit dem ÖH Shop für einen günstigen Ersatz eingesetzt.

 

Dafür haben wir mit der JKU Linz Multimediale Studienmaterialien GmbH Kontakt aufgenommen, die auch bislang die Inhalte für die Paragraph-Reihe bereitgestellt hat.

 

Wir freuen uns verkünden zu können, dass ab heute (03.10.24) die Bücher der Studienmaterialien GmbH im ÖH Shop verkauft werden und so weiterhin günstige Gesetzestexte angeboten werden können!

Voraussetzungskette gekürzt

Antrag der ÖH JUS einstimmig beschlossen - Wiwi fällt als Voraussetzung für die FP Steuerrecht weg!

Für die FP Steuerrecht musste man bislang als Voraussetzung die KV Wirtschaftswissenschaften für Jurist*innen absolvieren. Ohne positiven Abschluss war ein Antritt zur Fachprüfung ausgeschlossen. Diese Kette wurde oft von Studierenden als mühsam erachtet und führte auch vielfach zu Studienverzögerungen, da bei negativem Antritt in der KV der Abschluss der FP um ein weiteres Semester verschoben blieb.

Als ÖH JUS forderten wir den Wegfall dieser Voraussetzungskette und brachten dazu einen Antrag in die Studienkommission ein.

Nach vielen Diskussionen und Gesprächen mit Prof. Bieber wurde unser Antrag schließlich einstimmig beschlossen. 

Wir freuen uns daher, dass die Voraussetzungskette ab dem WS 24/25 wegfällt!

Punkte sind nun innerhalb eines Studienjahres anrechenbar!

ÖH Jus für dich erreicht: Längere Anrechnung der Punkte aus den KS für die AG Öffentliches Recht II

Wenn man die Kurse aus dem Öffentlichem Recht im zweiten Abschnitt absolviert, bekommt man bis zu 8 Punkte bei der AG Öffentliches Recht II angerechnet. Diese Anrechnung funktionierte bislang jedoch nur, wenn man die Kurse im selben Semester wie die AG absolviert hat.

Dadurch entstanden oft Probleme, da die Kurse nur im Wintersemester präsent verfügbar sind und im Sommersemester nur online, wordurch hiele Studierende die Kurse bereits im Wintersemester machten, obwohl sie die AG erst im Sommersemester eingeplant hatten.

Durch viele Gespräche der ÖH Jus mit dem Institut für Öffentliches Recht gibt es dieses Problem nun nicht mehr: Innerhalb eines Studienjahres (also vom WS ins SS) sind die Punkte der Kurse nun übertragbar! Die Regelung gilt ab dem SS24.

ÖH JUS Erfolg: Längere Bearbeitungszeiten bei Klausuren in der UE Strafrecht II!

Besonders in der UE Strafrecht II standen die Studierenden bei den Antrittsklausuren (vormals 2h Bearbeitungszeit) oft unter enormen Zeitdruck und konnten ihre Klausur oft auch bei vorhandenem Wissen aufgrund mangelnder Zeit nicht zu Ende schreiben. 

In einem Gespräch mit Prof. Birklbauer konnten wir eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die beiden Antrittsklausuren erreichen. Studierende haben nun 2,5h Zeit, um die Klausur zu bearbeiten!

Liebe Grüße,

Elena Lautner (Fakultätsvorsitzende ÖH JUS)

Elisa Schlader (Studienvertretungsvorsitzende ÖH JUS)

Downloadbereich

Icon
Alle Informationen zum neuen Studienplan
Hier findest du alle Informationen!

Neuer Studienplan ab WS 25/26

Wir dürfen euch hier über alle Informationen zum Entwurf des neuen Studienplans für das Diplomstudium Rechtswissenschaften informieren, der gerade in Begutachtung gegangen ist. Durch die Neuerungen ergeben sich vor allem Änderungen im ersten Studienabschnitt, aber auch im zweiten Studienabschnitt haben sich einige Änderungen (wie z.B. das Öffentliche Recht II) ergeben. Da es sich derzeit noch um einen Entwurf handelt, können sich noch kleine Dinge ändern - hierüber werden wir euch jedenfalls informieren und diese Seite regelmäßig updaten!

Derzeit arbeiten wir daran unsere Broschüren zu updaten. Da dies bis zum endgültigen Beschluss des neuen Studienplans aber noch etwas dauern wird, haben wir diese Seite eingerichtet, auf der ihr alle Info-Materialien zum Download findet

 

Warum ein neuer Studienplan?

 

Die Änderung wurde vor allem aufgrund der personellen Situation in den rechtshistorischen Fächern angestoßen und unter der Prämisse geführt, den ersten Studienabschnitt zu modernisieren und besser studierbar zu machen. Durch die Umstellung im ersten Abschnitt sind manche Fächer in den zweiten Abschnitt gewandert und in einigen weiteren Bereichen haben sich ein paar Anpassungen ergeben.

Als ÖH JUS war uns hier besonders wichtig, den ersten Abschnitt zu entlasten und moderne, neue Inhalte zu etablieren, damit die Studierbarkeit endlich verbessert wird Auch im zweiten Abschnitt konnten so einige Verbesserungen erzielt werden. Beispiele für Verbesserungen, für die sich die ÖH JUS im Zuge des Diskussionsprozesses erfolgreich einsetzen konnte, sind:
 

  • Entlastung des ersten Abschnitts: Fachprüfungen Römisches Recht und Rechtsgeschichte fallen im 1. Abschnitt weg!
  • Endlich ECTS-Wahrheit und bessere Aufteilung im Fach Strafrecht I
  • Künstliche Intelligenz und aktuelle Themen werden ins Studium integriert
  • Einfacherer Einstieg ins Jusstudium und schnellerer Abschluss der StEOP durch die neue Einführungsphase!
  • Freie Wahl für Studierende, die sich noch im ersten Abschnitt befinden: Einfacher Umstieg in den neuen Studienplan ohne ECTS- und Semesterverlust ODER Beenden des ersten Abschnitts nach bisherigen Regelungen in angemessener Übergangsfrist!
  • Mit der AG Bürgerliches Recht im zweiten Abschnitt die Zulassungsklausur bei der UE Bürgerliches Recht sparen! 
  • Bessere Vorbereitung auf die Fachprüfung Public International Law!

Leider haben die Professor:innen des Öffentlichen Rechts im Zuge dieses eigentlich sehr konstruktiven Prozesses eine Änderung im Öffentlichen Recht II ohne Rücksicht auf die Argumente der Studierenden durchgesetzt, in dem sie uns in der Studienkomission überstimmt haben. Wir möchten hier aber nochmals betonen, dass wir diese Änderungen nicht wie die anderen positiv finden und weiter dafür kämpfen werden, dass es hier zu Verbesserungen kommt!

 

Informationsangebot der ÖH JUS

 

  • Informationsveranstaltung: Am Freitag, den 02. Mai, findet online ab 16:00 eine erste Informationsveranstaltung der ÖH JUS zum neuen Curriculum statt. Wir präsentieren nochmals alle Neuerungen und du kannst alle deine Fragen stellen. Hier ist der Zoomlink: Info-VA neuer Studienplan  Im Juni wird es dann nach dem endgültigen Beschluss des neuen Studienplans auch nochmals eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit dem Dekanat und dem Vizerektorat geben! Hier informieren wir euch, sobald es einen fixen Termin dazu gibt!
  • Red ma drüber Sprechstunden: Am Montag, den 28.04., von 12:00-14:00 und am Montag, den 05.05., von 10:00-12:00 finden Sprechstunden speziell für die Curriculumsänderungen im Juskammerl (gelbe Tür neben dem Aufgang zum HS 2) und auch online (Link in unserem Linktree) statt.
  • Wende dich jederzeit mit Fragen an uns! Du erreichst uns unter jus@oeh.jku.at, unserem Instagram-Account @oeh_jus oder auch unseren zuständigen Teammitglieder direkt:

Im Kurzüberblick haben sich folgende Dinge im ersten Studienabschnitt geändert:

  • Fachprüfungen Römisches Recht und Rechtsgeschichte fallen im 1. Abschnitt weg und werden durch kleine Lehrveranstaltungen im ersten und zweiten Abschnitt mit schriftlicher Prüfung ersetzt. Im ersten Abschnitt ist nun als Ersatz für Privatrechtsgeschichte die VU Vergleichende Geschichte des Privatrechtsdenkens vorgesehen.
  • Strafrecht I wird künftig auf KS und UE aufgeteilt bei gleichem Stoff. 
  • Es wird für neue Studierende ab WS 25/26 das Fach Einführung in die Rechtswissenschaften geben, dass PR I und ÖR I als StEOP ablöst und einen Grundüberblick über das Jusstudium vermittelt.
  • Die neuen Fächer KS Krisen, Wandel, Recht und KS Juristisches Arbeiten im Digitalzeitalter bringen aktuelle Themen in den ersten Studienabschnitt.
  • Wirtschaftswissenschaften wird künftig auf zwei Fächer (VU Einführung in die Wirtschaftswissenschaften I und II) aufgeteilt. Wiwi I ist dabei im ersten Abschnitt vorgesehen und Wiwi II im zweiten Abschnitt.

Übergangsregelungen erster StA: Kurz zusammengefasst hat jeder Studierende, der sich noch im ersten Abschnitt befindet die freie Wahl, den ersten Studienabschnitt im alten System bis zum WS 26/27 zu beenden oder freiwillig in den neuen Abschnitt umzusteigen. Für den Umstieg ins neue System konnten großzügige Regelungen gefunden werden, sodass ein Umstieg egal, wo man sich im ersten Abschnitt bereits befindet, ohne Zeitverlust im Studium möglich ist! Alle, die den ersten Abschnitt bereits beendet haben, betreffen die Änderungen nicht!

Im Kurzüberblick haben sich folgende Dinge im zweiten Studienabschnitt geändert:

  • Im Öffentlichen Recht II wurden gravierende nachteilige Änderungen seitens der Professor:innen erzwungen - diese Änderungen lehnt die ÖH JUS klar ab und es wird aktiv versucht, hier Verbesserungen zu erzielen: Die Kurse werden verpflichtend für die UE 2 (1) und über schriftliche Sammelklausuren geprüft. Bei der AG gibt es keine Bonuspunkte mehr. Die UE 2 (1) wird mit schriflticher Klausur beprüft und ist Voraussetzung für die UE 2 (2). Außerdem wird es zwei neue Kurse geben: Den KS Rechtsgrundlagen des Politischen System gibt es ab dem SS 26 und muss ab dann verpflichtend neben der UE absolviert werden. Der KS Jüngere Verfassungsgeschichte ersetzt die FP Rechtsgeschichte und muss nur von jenen absolviert werden, die diese FP nicht haben.
  • Wirtschaftswissenschaften wird künftig auf zwei Fächer (VU Einführung in die Wirtschaftswissenschaften I und II) aufgeteilt. Wiwi II ist dabei im zweiten Abschnitt vorgesehen. Die KV Wirtschaftswissenschaften für Jurist:innen gibt es im WS 25/26 noch einmal. Danach ist stattdessen Wiwi I und II zu absolvieren - nachdem beide Fächer in einem Semester weiterhin parallel absolviert werden können, kommt es dadurch auch zu keinem Zeitverlust.
  • KS Juristisches Arbeiten im Digitalzeitalter II ersetzt das SE Vorbereitung auf die Diplomarbeit. Im Wesentlichen wird nur der Name geändert und das Fach um KI-Themen angereichert. Wer das Diplomarbeitsseminar also noch nicht hat, macht ab kommenden Semester diesen KS - alle, die bereits das SE haben, müssen diesen KS nicht machen.
  • Die KV Analysis and Argumentation in Public International Law ersetzt den Precourse Legal English in PIL. Wer also den Precourse noch nicht hat, braucht künftig die KV. Die Prüfungsmodalitäten ändern sich nicht (= 75% Anwesenheit), nur die Inhalte ändern sich: Neben der Vorbildung in Englisch werden auch Fälle trainiert, um besser auf die Fachprüfung vorbereitet zu sein.
  • Romanistische Grundlagen der europäischen Privatrechtsordnungen: Diese LVA ersetzt die mündliche FP Römisches Recht. Sie betrifft alle, die die FP Römisches Recht und/oder Rechtsgeschichte bereits haben, nicht. 
  • In Zukunft zahlt sich die Absolvierung der AG Bürgerliches Recht II noch mehr aus: Besteht man eine der beiden AG Klausuren, spart man sich in der UE Bürgerliches Recht II die Antrittsklausur und darf direkt zu den Abschlussklausuren antreten.

Übergangsregelungen zweiter StA im Kurzüberblick: Es ist kein formeller Umstieg nötig. Wer die KV Wirtschaftswissenschaften nicht bis WS 26/27 absolviert, macht stattdessen Wiwi I und II ab SS 26. Wer die KV Precourse Legal English nicht absolviert hat, macht stattdessen die KV Analysis and Argumentation in Public International Law ab WS 25/26. Wer das SE Vorbereitung auf die Diplomarbeit nicht absolviert hat, macht stattdessen den KS Juristisches Arbeiten im Digitalzeitalter II ab WS 25/26. Die UE Bürgerliches Recht II findet nächstes Semester noch ohne die Zusatzregelung mit der AG statt – ab dem SS 26 gilt dann, dass diejenigen, die die AG Bürgerliches Recht II höchstens zwei Semester zurückliegend positiv absolviert haben, direkt zur Abschlussklausur antreten dürfen.

Im Öffentlichen Recht II gibt es spezielle Übergangsregelungen. Kurz zusammengefasst: Die alten Kursen sind mit den neuen äquivalent und müssen nicht mehr wiederholt werden. Wer die AG Öffentliches Recht II bis SS25 absolviert hat, kann im WS 25/26 die UE Öffentliches Recht II noch im bisherigen System beenden; ab dem SS 26 gilt dann, dass diese Personen weiterhin zur UE Öffentliches Recht II (2) zugelassen sind, ohne vorher die UE ÖR 2 (1) verpflichtend besuchen zu müssen - daneben müssen sie ab SS26 den KS Rechtsgrundlagen des Politischen Systems besuchen. Wer die UE Öffentliches Recht II (2) bis WS 25/26 (da wird sie nochmals im alten System angeboten) absolviert hat, erfüllt weiterhin die Anmeldevoraussetzung für die FP Verfassungs- und Verwaltungsrecht und müssen weder die UE noch die neuen Kurse machen. Für jene, die ab WS 25/26 mit der AG starten, gilt das neue System. Alle, die die Fachprüfungen bereits abgeschlossen haben, sind von den Änderungen nicht mehr betrofffen. 

 

Die genauen Informationen zu den Medienkoffern werden hier noch nicht geschildert, sondern werden vom Institut für Multimediale Linzer Rechtswissenschaften in den nächsten Wochen direkt folgen. Es wird sich derzeit seitens des Instituts und Prof. Riedler um eine schnelle, zeitgerechte und einfache Umsetzung bemüht. 

 

Detaillierte Regelungen findet ihr unten zum Downloaden! Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an uns wenden!

Broschüren für dein Studium

Als ÖH JUS sind wir stets bemüht dein Studium zu erleichtern. Dafür haben wir einige Broschüren gestaltet, die dir im Studienalltag helfen sollen. Vom Hausarbeitsleitfaden über die Multimedia-Broschüre bis zur Schwerpunktbroschüre - für jeden ist etwas Hilfreiches dabei. 

Musterstudienpläne, FAQ, Tipps & Tricks

In medias res

Du suchst Antworten auf häufig gestellte Fragen oder einen Musterstudienplan, mit dem du dein Studium strukturieren kannst?

In unserer Broschüre "In medias res" haben wir für dich alle Tipps und Tricks zum Jusstudium zusammengefasst und die Fragen beantwortet, die wir in unserer Beratungstätigkeit häufig gestellt bekommen haben. 

Die In medias res enthält:

  • Musterstudienpläne für jeden Abschnitt
  • FAQ
  • Tipps und Tricks für jeden Abschnitt und für Multimedia-Studierende
  • Überblick über Voraussetzungsketten im zweiten Abschnitt

Mit dieser Broschüre startest du gut vorbereitet in dein Studium - Im medias res!

 

Hier kannst du die In medias res downloaden:

Drücke auf den Button, um das In medias res direkt zu lesen:

ÖH JUS Kommentar

Unser Kommentar gibt dir eine Übersicht über alle Fächer, die im kommenden Semester stattfinden werden, und ihre Voraussetzungen. 

Außerdem enthält er einen Musterstudienplan für den ersten und für den zweiten Abschnitt. 

 

Hier kannst du den Kommentar direkt downloaden:

Drück hier drauf, um die aktuelle Ausgabe des Kommentars direkt zu lesen:

Unser ÖH JUS Magazin, die Iuris Acta!

Die Iuris Acta ist die Studierendenzeitung der ÖH JUS. In der Iuris Acta versuchen wir stets interessante Themen für Jus-Studierende aufzugreifen. Jede Ausgabe widmet sich einem spezfifischem Thema, das durch Interviews mit ProfessorInnen oder PraktikerInnen oder anderen Texten unserer RedakteurInnen behandelt wird. Außerdem bekommst du in jeder Iuris Acta alle News aus deiner Studienvertretung.

Ein Blick hinein lohnt sich daher auf jeden Fall!

Viel Spaß beim Lesen,

Nadja Ratzenböck (Iuris Acta Chefredakteurin)

 

Drück hier drauf, um die aktuellste Ausgabe der ÖH JUS Iuris Acta direkt zu lesen:

ÖH JUS Hausbib

Die ÖH JUS Hausbib bietet dir eine Vielzahl von Lehrbüchern, die du dir kostenlos ausborgen kannst. 

Ein Buch ist in der Bib nicht mehr verfügbar? Kein Problem - komm einfach zu uns ins Juskammerl und borg dir das Buch bei der Hausbib aus!

Wie funktioniert das genau?

Komm einfach während unserer Sprechstundenzeiten ins Juskammerl, füll ein Formular aus und schon erhältst du das Buch.

Du kannst das Buch für 8 Wochen ausborgen und dann nochmal für 3 Wochen verlängern. Unser aktuelles Buchangebot findest du auf Instagram in unserem Storyhighlight "Hausbib" oder in unserem Hausbibregister.

Law In Practice - was ist das?

Gemeinsam mit dem Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät haben wir als ÖH JUS ein neues Praktikumsprogramm ins Leben gerufen - das Law In Practice Praktikum.

Beim Law In Practice Praktikum geht es darum, deine juristischen Praktika durch ECTS in verschiedenen Lehrveranstaltungen anrechnen zu lassen und durch eine gewisse Kombination von Praktika ein für die Berufswelt wertvolles Zertifikat zu erwerben. 

Wie funktioniert das genau?

Du musst dafür zwei verschiedene Praktika nach bestimmten Schwerpunkten kombinieren (z.B. ein Monat Praktikum bei einem Rechtsanwalt und im nächsten Monat eine Rechtshörerschaft bei Gericht, ...). Diese Praktika müssen innerhalb eines Kalenderjahres absolviert werden (also z.B. beim Rechtsanwalt im August und die Rechtshöhrerschaft im September) und jeweils zumindest ein Monat mit mindestens 20 Wochenstunden umfassen.

Bei der Kombination der beiden Praktika ist darauf zu achten, dass sie einer der folgenden Kombinationen entsprechen: 

  • Schwerpunkt Zivil-/Strafgericht: RB/RAbt + Gericht;
  • Schwerpunkt Verwaltung/Finanzverwaltung: RB/RAbt + Finanz-/Verwaltungsbehörde; RB/RAbt + Verwaltungsgericht/BFG, Finanz-/Verwaltungsbehörde + Verwaltungsgericht/BFG;
  • RB/RAbt + FMA;
  • Schwerpunkt Beratung: RB + RAbt

* Erläuterungen zu den Kombinationen: BFG = Bundesfinanzgericht, FMA = Finanzmarktaufsicht, RB = Rechtsberater*innen, RAbt = Praktikum in Rechtsabteilungen von Unternehmen, Institutionen und Organisationen, Gericht = Praktikum als Rechtshörer*in bei Gerichten in Straf-/Zivilsachen (Praktika bei Gericht werden für Studierende unter der Bezeichnung „Rechtshörer*in“ angeboten; nicht zu verwechseln mit dem Gerichtspraktikum, das sich an absolvierte Jurist*innen richtet)

Was habe ich dann davon?

Erfüllst du diese Voraussetzungen kannst du dir deine beiden Praktika im Rahmen des Law in Practice für verschiedene LVAs anrechnen lassen und außerdem kannst du dir ein Zertifikat abholen, das dir in der Berufswelt von Nutzen sein wird. 

Für folgende LVAs ist bereits eine Anrechnung möglich: 

Absolvierung im Rahmen einer eigenen LVA mit 3 ECTS, z.B.

  • LVA „Einführung in die Rechtshörerschaft“ von Prof. Geroldinger; neue LVA „Einführung in Law in Practice“
  • LVA „Law in Practice/Court in Class“ im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

Berücksichtigung als Mitarbeit in einer fachverwandten LVA, z.B.

  • Werkstatt Verwaltungsverfahren
  • AG Betriebliches Umweltrecht

Achtung: Je nach LVA ist auch die Anrechnung einzelner Praktika (ohne Kombination) möglich. Nur für die Bescheinigung „Law in Practice“ ist eine entsprechende Kombination nachzuweisen.

Das LVA-Angebot für die Anrechnung wird ständig erweitert werden in den nächsten Semestern!

Wann startet das Praktikumsprogramm?

Die Anrechnung der Praktika für die LVAs und die Ausstellung der Zertifikate  wird ab Sommersemester 2024 im Pilotbetrieb möglich sein. Derzeit ist das Law In Practice integriert in einzelne LVAs, ab Wintersemester 2024/2025 gibt es dann ein breiteres LVA Angebot. 

Zuständig für Anrechnung in den LVAs ist dann die jeweilige LVA-Leitung (in der Pilotphase).

Das Zertifikat wird vom Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät ausgestellt.

Können bereits abgeleistete Praktika angerechnet werden?

Ja, auch Praktika aus dem Jahr 2023 können angerechnet werden. Nachzuweisen ist hier:

  • mittels schriftlicher Bestätigung der Arbeitgeber*in, dass die jeweiligen Praktika zumindest 1 Monat (mind. 20 Wochenstunden) gedauert haben und schwerpunktmäßig auf juristische Inhalte ausgerichtet waren
  • und dass die beiden Praktika eine Kombination (siehe Kombinationsmöglichkeit) bilden und in zeitlicher Nähe (zumindest innerhalb eines Kalenderjahres) absolviert wurden.

Im Anhang findest du eine Informationsbroschüre mit allen wichtigen Informationen noch einmal kompakt zusammengefasst!

Falls du sonst noch Fragen hast, kannst du dich jederzeit per Mail an uns wenden ( jus@oeh.jku.at).

Wir freuen uns auf deine Teilnahme am Law In Practice Programm!

Liebe Grüße,
Elena Lautner (Fakultätsvorsitzende ÖH JUS)

Was musst du für die Fachprüfung wissen?

Prüfercheck

Oft kann es unübersichtlich sein, was ein Prüfer/eine Prüferin tatsächlich von einem verlangt bei der mündlichen Fachprüfungen. Wir haben einen Fragebogen an alle FachprüferInnen der JKU in Jus ausgesendet und hier könnt ihr die Antworten der PrüferInnen einsehen. 

Wir hoffen, dies hilft euch bei eurer Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen!

Dein ÖH JUS Team