Referat für Sozialpolitik

Das Referat für Sozialpolitik der ÖH JKU Linz ist euer erster Ansprechpartner bei allen Fragen zu Beihilfen, Versicherungen, Mobilität, Wohnen, barrierefrei Studieren und Studieren mit Kind. Unsere Mitarbeiterinnen stehen dir unter sozialreferat@oeh.jku.at oder direkt vor Ort für persönliche Beratung zur Verfügung.

Angebot und Informationen

Unsere wichtigste Aufgabe ist die Beratung von Studierenden. Aufgrund der zentralen Lage im Hörsaaltrakt des Keplergebäude (gegenüber der Halle B) hoffen wir, schnell und leicht für euch erreichbar zu sein. Unser Büro und ein sehr motiviertes Team warten nur darauf, euch unterstützend unter die Arme zu greifen. Die Broschürenständer vor dem Referat bieten überdies die Möglichkeit, sich auch im schnellen Vorbeigehen die notwendigen Informationen zu holen.

Öffnungszeiten

Termin nach Vereinbarung per Mail!

 

 

 

Kontaktinformation

Natürlich kannst du uns zu diesen Zeiten auch telefonisch unter folgender Telefonnummer kontaktieren:
0732/ 2468 - 5972

Auskünfte per Mail:
sozialreferat@oeh.jku.at

 

STANDORT

Keplergebäude - bei Halle B

E-MAIL ADRESSE: 

sozialreferat@oeh.jku.at

Staatliche Beihilfen und Unterstützungsleistungen

Einen wesentlichen Beitrag und eine Hilfestellung, um sich das Studium finanzieren zu können, sind neben einer Erwerbstätigkeit staatliche Förderungen oder spezielle Stipendien.

ÖH Förderungen

Neben den staatlichen Beihilfen und Unterstützungsleistungen greift euch auch die ÖH JKU in schwierigen Situationen mit folgenden Förderungen unter die Arme

ÖH JKU Sozialfonds

Der ÖH JKU Sozialfonds ist ein Fonds, welcher Studierenden der JKU Linz in besonderen sozialen und finanziellen Notlagen unter die Arme greift. Der Sozialfonds ist eine freiwillige Förderung der ÖH JKU Linz, daher besteht kein Rechtsanspruch auf diese Unterstützung.

Wer kann ansuchen?

Generell kann jede/r Studierende an der JKU ab dem ersten inskribierten Semester um eine Unterstützung aus dem ÖH JKU Sozialfonds ansuchen, sofern das Studium des/r Antragsteller/in aufgrund seiner/ihrer derzeitigen finanziellen Situation gefährdet ist. Während der gesamten Studienzeit kann drei Mal eine Unterstützung aus dem ÖH JKU Sozialfonds gewährt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem ÖH JKU Sozialfonds ist einerseits das Vorliegen einer sozialen Bedürftigkeit im Sinne der Sozialfondsrichtlinien der ÖH JKU Linz und andererseits der Nachweis eines ernsthaften und zielstrebigen Studiums. 

Ein ernsthaftes oder zielstrebiges Studium ist dann erfüllt, wenn folgende ECTS-Punkte bzw. Semesterwochenstunden vorgelegt werden können:

Bei ordentlichen Studierenden

  • im 2. Semester: mind. 8 ECTS-Punkte bzw. 4 SWSt. pro Semester
  • ab dem 2. Semester: mind. 16 ECTS-Punkte bzw. 8 SWSt. pro Studienjahr

NEU:

  • ab dem SS23 dürfen Studierende bereits ab dem 1. Semester beantragen

Bei außerordentlichen Studierenden

  • im 2. Semester: mind. 6 ECTS-Punkte bzw. 3 SWSt. pro Semester
  • ab dem 2. Semester: mind. 12 ECTS-Punkte bzw. 6 SWSt. pro Studienjahr
    daher wird ein Auszug aus Kusss benötigt, um zu sehen, welche Kurse belegt werden

NEU: 

  • ab dem SS23 dürfen Studierende bereits ab dem 1. Semester beantragen
    daher wird ein Auszug aus Kusss benötigt, um zu sehen, welche Kurse belegt werden

Antragsfristen:

  • Wintersemester: 10. September bis 15. Dezember  
  • Sommersemester: 10. Februar bis 15. Mai  

Um eine Unterstützung aus dem ÖH JKU Sozialfonds kann ein Mal pro Semester angesucht werden. 

Bitte das Antragsformular ausfüllen und alle notwendigen Dokumente die auf euch zutreffen per Mail an das Sozialreferat schicken! Es werden nur Anträge entgegengenommen, die per Mail eingereicht werden.

Tipp: Wer eine Unterstützung aus dem ÖH JKU Sozialfonds erhält, hat außerdem die Möglichkeit einen Kulturpass „Hunger auf Kunst & Kultur“ im ÖH Sozialreferat ausgestellt zu bekommen.

Achtung: Eine gleichzeitige Beantragung des ÖH JKU Sozialfonds und des Bundes ÖH Sozialfonds ist aufgrund der Doppelförderung nicht möglich!

ÖH JKU Mental Health Fonds

Was ist der Mental Health-Fonds?

Mit dem neu eingerichteten Mental Health-Fonds möchte die ÖH JKU Studierende finanziell unterstützen, welche psychologische oder psychotherapeutische Betreuung in Anspruch nehmen. Es werden 50 Prozent vom Selbstbehalt der Therapiestunden (Betrag abzüglich Leistung des Versicherungsträgers) von der ÖH JKU übernommen, sofern der Selbstbehalt nicht unverhältnismäßig groß ist. 

Wie kann ich einen Antrag stellen?

  • ausgefülltes Antragsformular 
  • notwendige Dokumente (siehe Antragsformular)
  • Rechnungen der Therapiestunden

per Mail an sozialreferat@oeh.jku.at schicken! Eine Antragstellung ist nur online möglich. 

Wie oft kann ich einen Antrag stellen?

Der ÖH JKU Mental Health Fonds ist mit einem Höchstbetrag von €500,- pro Student:in gedeckelt. Eine Antragstellung ist einmal pro Semester möglich (auch wenn du gerade mit einer Therapie beginnst) und für deine eingereichten Rechnungen bekommst du einen Prozentsatz des Selbstbehalts bis zum Höchstbetrag ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • aktives Studium an der Johannes-Kepler-Universität Linz
  • soziale Bedürftigkeit im Sinne der ÖH JKU Mental Health Fonds Richtlinien
  • ordentliche Studierende: 16 ECTS oder 8 Swst. pro Studienjahr
    außerordentliche Studierende: 12 ECTS oder 6 Swst. pro Studienjahr
  • förderungswürdige psychische Betreuung im Sinne der ÖH JKU Mental Health Fonds Richtlinien

ÖH JKU Studienbeitragssozialfonds

Studienbeitragspflichtige Studierende der JKU, die im aktuellen Semester aufgrund ihrer sozialen Bedürftigkeit eine Unterstützung aus dem ÖH JKU Sozialfonds bzw. dem Bundes-ÖH Sozialfonds erhalten haben, können im ÖH Sozialreferat der ÖH JKU Linz um eine Unterstützung aus dem Studienbeitragssozialfonds ansuchen. Während der gesamten Studienzeit kann drei Mal eine Unterstützung aus dem ÖH Studienbeitragssozialfonds gewährt werden. 

ACHTUNG: Das geht nur GEMEINSAM mit dem ÖH JKU Sozialfonds oder Bundes-ÖH Sozialfonds! Es kann nicht einzeln beantragt werden!

Folgende Kriterien müssen für die Beantragung erfüllt werden:

  • ordentliches oder außerordentliches Studium an der JKU
  • Studienbeitragspflicht
  • soziale Bedürftigkeit (ÖH JKU Sozialfonds oder Bundes-ÖH Sozialfonds)
  • der Nachweis eines ernsthaften und zielstrebigen Studiums

Ein ernsthaftes oder zielstrebiges Studium ist dann erfüllt, wenn in jedem Studienjahr folgende ECTS-Punkte bzw. Semesterwochenstunden vorgelegt werden können:

Bei ordentlichen Studierenden

  • im 2. Semester: mind. 8 ECTS-Punkte bzw. 4 SWSt. pro Semester
  • ab dem 2. Semester: mind. 16 ECTS-Punkte bzw. 8 SWSt. pro Studienjahr

Bei außerordentlichen Studierenden

  • im 2. Semester: mind. 6 ECTS-Punkte bzw. 3 SWSt. pro Semester
  • ab dem 2. Semester: mind. 12 ECTS-Punkte bzw. 6 SWSt. pro Studienjahr

In besonderen Härtefällen kann die einmalige Nichterfüllung dieser Voraussetzung nachgesehen werden.

Antragsfristen:

  • Wintersemester: 10. Oktober bis 15. Dezember
  • Sommersemester: 10. März bis 15. Mai 

Für Ansuchen, die aufgrund eines positiven Bescheides der Bundes ÖH gestellt werden, gilt die Antragsfrist nicht!

Die finanziellen Mittel für den ÖH Studienbeitragssozialfonds werden dankenswerterweise von der JKU zur Verfügung gestellt. Auf eine Unterstützung aus dem ÖH Studienbeitragssozialfonds besteht kein Rechtsanspruch. Für weitere Informationen zum ÖH Studienbeitragssozialfonds könnt ihr euch gerne an das ÖH Sozialreferat der ÖH JKU Linz wenden.