Referat für Sozialpolitik

Herzlich willkommen beim Referat für Sozialpolitik der ÖH JKU!
Wir wissen, wie herausfordernd das Studium sein kann – nicht nur fachlich, sondern auch finanziell und organisatorisch. 

Ob du Unterstützung durch den ÖH-Fonds benötigst, Zuschüsse (zB. zur Famulatur) beantragen möchtest 

oder einfach Klarheit über deine Möglichkeiten suchst – wir hören dir zu und beraten dich gerne. 

Auch bei Fragen zum barrierefreien Studieren und der ÖH Versicherung sind wir für dich da.

 

 

Unsere Mitarbeiterinnen stehen dir unter sozialreferat@oeh.jku.at 

oder direkt vor Ort für persönliche Beratung zur Verfügung :)!

Aufgrund der zentralen Lage im Hörsaaltrakt des Keplergebäude (gegenüber der Halle B) 

hoffen wir, schnell und leicht für euch erreichbar zu sein. 

Wichtige Infos findet ihr auch in der aktuellen Sozialbroschüre 

(alles rund um Stipendium, Familienbeihilfe uvm !). Einfach hier klicken

 

 

Und ganz neu:  

Kostenlose psychologische Beratung & schneller Zugang zu Psychotherapie: 

Die ÖH JKU bietet in Kooperation mit der ÖH HELPLINE ab 14. November 2025 wöchentliche, 

kostenlose psychologische Beratung sowie einen raschen Zugang zu leistbarer Psychotherapie für Studierende an.

Weitere Infos findest du hier.

 

Zudem bietet die psychologische Studierendenberatung der JKU Gruppenangebote an, 

weitere Infos dazu findest du hier: https://www.studierendenberatung.at/standorte/linz/ueberblick

sowie den Überblick über die Gruppenangebote hier und weitere Gruppenangebote hier.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten 

Dienstag, 9:00 - 12:00    13:00 - 18:00 
Mittwoch, 9:00 - 12:00

Am 26. Mai 2026 haben wir geschlossen.

Wir sind in dieser Zeit weiterhin per E-Mail erreichbar.


Bei Fragen melde dich bitte per E-Mail.
Beratungstermine vor Ort können ebenfalls gerne per E-Mail vereinbart werden.

📧 sozialreferat@oeh.jku.at
 

Tuesday, 9:00 - 12:00 am   13:00 - 18:00 pm
Wednesday, 9:00 - 12:00 am

We’re closed on May 26th.

You can still reach us by email during this time.


If you have any questions, please contact us via email.
You’re welcome to arrange a consultation appointment by email as well.

📧 sozialreferat@oeh.jku.at

 

Kontaktinformation

Natürlich kannst du uns zu diesen Zeiten kontaktieren:


Telefonisch: 0732/ 2468 - 5972

Auskünfte per Mail: sozialreferat@oeh.jku.at

Auf Instagram findest du uns hier: oeh_sozref

 

STANDORT

Keplergebäude - bei Halle B

E-MAIL ADRESSE: 

sozialreferat@oeh.jku.at

Staatliche Beihilfen und Unterstützungsleistungen

Einen wesentlichen Beitrag und eine Hilfestellung, um sich das Studium finanzieren zu können, sind neben einer Erwerbstätigkeit staatliche Förderungen oder spezielle Stipendien.

ÖH Förderungen

Neben den staatlichen Beihilfen und Unterstützungsleistungen greift euch auch die ÖH JKU in schwierigen Situationen mit folgenden Förderungen unter die Arme

ÖH JKU Sozialfonds

ACHTUNG! Im Sommersemester 2026  können KEINE ANTRÄGE  beim ÖH JKU Sozialfonds gestellt werden.
Gleichzeitig konnten wir eine Aufstockung des Sozialfonds der ÖH Bundesvertretung in Wien erreichen.
Bitte stellt euren Antrag direkt beim Bundes-ÖH Sozialfonds in Wien,

hier findet ihr die genauen Infos: Zur Antragsstellung
Bei Fragen sind wir gerne für euch da.

 

Der ÖH JKU Sozialfonds ist ein Fonds, welcher Studierenden der JKU Linz 

in besonderen sozialen und finanziellen Notlagen  unter die Arme greift. 

Der Sozialfonds ist eine freiwillige Förderung der ÖH JKU Linz, 

daher besteht kein Rechtsanspruch auf diese Unterstützung. 

 

Anträge die unvollständig, oder außerhalb der Fristen einlangen, können wir leider nicht bearbeiten. 

Eine genaue Liste der Unterlagen, die wir benötigen, findet ihr auf der letzten Seite des Antragsformulares. 

Bitte sendet uns auch den Versicherungsdatenauszug mit, ansonsten können wir den Antrag nicht bearbeiten. 

Den Versicherungsdatenauszug bekommt ihr hier: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870556

 

Auf Grund der hohen Antragsdichte kann es zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen. 

 

Wer kann ansuchen?

Generell kann jede/r Studierende an der JKU ab dem ersten inskribierten Semester um eine Unterstützung 

aus dem ÖH JKU Sozialfonds ansuchen, sofern das Studium des/r Antragsteller/in 

aufgrund seiner/ihrer derzeitigen finanziellen Situation gefährdet ist. 

Während der gesamten Studienzeit kann drei Mal eine Unterstützung aus dem ÖH JKU Sozialfonds gewährt werden.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem ÖH JKU Sozialfonds ist einerseits das Vorliegen einer sozialen Bedürftigkeit 

im Sinne der Sozialfondsrichtlinien der ÖH JKU Linz und andererseits der Nachweis eines ernsthaften und zielstrebigen Studiums. 

Ein ernsthaftes oder zielstrebiges Studium ist dann erfüllt, wenn folgende ECTS-Punkte bzw. Semesterwochenstunden vorgelegt werden können:

 

Bei ordentlichen Studierenden

  • im 2. Semester: mind. 8 ECTS-Punkte bzw. 4 SWSt. pro Semester
  • ab dem 2. Semester: mind. 16 ECTS-Punkte bzw. 8 SWSt. pro Studienjahr

NEU:

  • ab dem SS23 dürfen Studierende bereits ab dem 1. Semester beantragen

Bei außerordentlichen Studierenden

  • im 2. Semester: mind. 6 ECTS-Punkte bzw. 3 SWSt. pro Semester
  • ab dem 2. Semester: mind. 12 ECTS-Punkte bzw. 6 SWSt. pro Studienjahr
    daher wird ein Auszug aus Kusss benötigt, um zu sehen, welche Kurse belegt werden

NEU: 

  • ab dem SS23 dürfen Studierende bereits ab dem 1. Semester beantragen
    daher wird ein Auszug aus Kusss benötigt, um zu sehen, welche Kurse belegt werden

 

Antragsfristen:

  • Wintersemester: 10. September bis 15. Dezember  
  • Sommersemester: 10. Februar bis 15. Mai  

 

Um eine Unterstützung aus dem ÖH JKU Sozialfonds

kann ein Mal pro Semester angesucht werden. 

 

Bitte das Antragsformular ausfüllen und alle notwendigen Dokumente die auf euch zutreffen 

per Mail an das Sozialreferat schicken! 

Es werden nur Anträge entgegengenommen, die per Mail eingereicht werden.

 

Achtung: Eine gleichzeitige Beantragung des ÖH JKU Sozialfonds und 

des Bundes ÖH Sozialfonds ist aufgrund der Doppelförderung nicht möglich!

ÖH JKU Mental Health Fonds

Was ist der Mental Health-Fonds?

Mit dem neu eingerichteten Mental Health-Fonds möchte die ÖH JKU Studierende finanziell unterstützen, 

welche psychologische oder psychotherapeutische Betreuung in Anspruch nehmen. 

Es werden 50 Prozent vom Selbstbehalt der Therapiestunden (Betrag abzüglich Leistung des Versicherungsträgers) 

von der ÖH JKU übernommen, sofern der Selbstbehalt nicht unverhältnismäßig groß ist. 

 

Wie kann ich einen Antrag stellen?

  • ausgefülltes Antragsformular 
  • notwendige Dokumente (siehe Antragsformular)
  • Rechnungen der Therapiestunden

per Mail an sozialreferat@oeh.jku.at schicken! 

Eine Antragstellung ist nur online möglich. 

 

Wie oft kann ich einen Antrag stellen?

Der ÖH JKU Mental Health Fonds ist mit einem Höchstbetrag von €500,- pro Student:in gedeckelt. 

Eine Antragstellung ist einmal pro Semester möglich (auch wenn du gerade mit einer Therapie beginnst) 

und für deine eingereichten Rechnungen bekommst du einen Prozentsatz des Selbstbehalts bis zum Höchstbetrag ausgezahlt.

 

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • aktives Studium an der Johannes-Kepler-Universität Linz
  • soziale Bedürftigkeit im Sinne der ÖH JKU Mental Health Fonds Richtlinien
  • ordentliche Studierende: 16 ECTS oder 8 Swst. pro Studienjahr
    außerordentliche Studierende: 12 ECTS oder 6 Swst. pro Studienjahr
  • förderungswürdige psychische Betreuung im Sinne der ÖH JKU Mental Health Fonds Richtlinien

ÖH JKU Studienbeitragssozialfonds

Studienbeitragspflichtige Studierende der JKU, die im aktuellen Semester aufgrund ihrer sozialen Bedürftigkeit 

eine Unterstützung aus dem ÖH JKU Sozialfonds bzw. dem Bundes-ÖH Sozialfonds erhalten haben, 

können im ÖH Sozialreferat der ÖH JKU Linz um eine Unterstützung aus dem Studienbeitragssozialfonds ansuchen. 

Während der gesamten Studienzeit kann drei Mal eine Unterstützung aus dem ÖH Studienbeitragssozialfonds gewährt werden. 

 

ACHTUNG: Das geht nur GEMEINSAM mit dem ÖH JKU Sozialfonds oder Bundes-ÖH Sozialfonds! 

Es kann nicht einzeln beantragt werden!

 

Folgende Kriterien müssen für die Beantragung erfüllt werden:

  • ordentliches oder außerordentliches Studium an der JKU
  • Studienbeitragspflicht
  • soziale Bedürftigkeit (ÖH JKU Sozialfonds oder Bundes-ÖH Sozialfonds)
  • der Nachweis eines ernsthaften und zielstrebigen Studiums

 

Ein ernsthaftes oder zielstrebiges Studium ist dann erfüllt, 

wenn in jedem Studienjahr folgende ECTS-Punkte bzw. Semesterwochenstunden vorgelegt werden können:

Bei ordentlichen Studierenden

  • im 2. Semester: mind. 8 ECTS-Punkte bzw. 4 SWSt. pro Semester
  • ab dem 2. Semester: mind. 16 ECTS-Punkte bzw. 8 SWSt. pro Studienjahr

Bei außerordentlichen Studierenden

  • im 2. Semester: mind. 6 ECTS-Punkte bzw. 3 SWSt. pro Semester
  • ab dem 2. Semester: mind. 12 ECTS-Punkte bzw. 6 SWSt. pro Studienjahr

In besonderen Härtefällen kann die einmalige Nichterfüllung dieser Voraussetzung nachgesehen werden.

 

Antragsfristen:

  • Wintersemester: 10. Oktober bis 15. Dezember
  • Sommersemester: 10. März bis 15. Mai 

Für Ansuchen, die aufgrund eines positiven Bescheides der Bundes ÖH gestellt werden, 

gilt die Antragsfrist nicht!

 

Die finanziellen Mittel für den ÖH Studienbeitragssozialfonds werden dankenswerterweise von der JKU zur Verfügung gestellt. 

Auf eine Unterstützung aus dem ÖH Studienbeitragssozialfonds besteht kein Rechtsanspruch. 

Für weitere Informationen zum ÖH Studienbeitragssozialfonds könnt ihr euch gerne an das ÖH Sozialreferat der ÖH JKU Linz wenden. 

ACHTUNG als Studiengebühren gelten ausschließlich folgende Gebühren: Hier findet ihr weitere Infos. 

Zuschuss zur Famulatur (Allgemeinmedizin)

Absolvierst du ein freiwilliges Praktikum im Bereich Allgemeinmedizin im Ausmaß von mindestens vier Wochen 

(5 ECTS Pflichtfamulatur oder Famulatur), erhältst du einmalig im Studium 400 EUR als Stipendium der JKU. 

Die Famulatur kann durchgehend oder in Teilblöcken absolviert werden, 

wobei eine Woche die kleinste Einheit für die Anrechnung ist. 

Die Aufteilung auf mehrere Praxen ist ebenso möglich. 

Darüberhinausgehende Zeiten werden nicht finanziell gefördert. 

 

Die Beantragung erfolgt über das ÖH Referat für Sozialpolitik. 

Dafür musst du nach Absolvierung des Praktikums folgende Unterlagen an sozialreferat@oeh.jku.at senden:

1. ausgefülltes Antragsformular

2. Famulaturbestätigung

3. Kopie JKU Ausweis

4. Beurteilung aus dem Kusss

ÖH Helpline

Kostenlose psychologische Beratung & schneller Zugang zu Psychotherapie

Die ÖH JKU bietet in Kooperation mit der ÖH HELPLINE ab 14. November 2025 wöchentliche, 

kostenlose psychologische Beratung sowie einen raschen Zugang zu leistbarer Psychotherapie für Studierende an.

 

Die Nutzung der ÖH Helpline ist nur mit vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. 

Bitte beachte, dass spontane oder unangemeldete Beratungen leider nicht angeboten werden können.

 

Die Beratung wird von Mag. Lisa Paulowitsch-Laskowski, einer erfahrenen Psychotherapeutin, 

durchgeführt und richtet sich an Studierende, die Unterstützung bei Stress, 

Belastungen oder persönlichen Herausforderungen suchen.

 

So funktioniert’s:
Einfach online einen Termin auswählen – unkompliziert und anonym.

Hier Termin vereinbaren:
Online Terminbuchung

Weitere Informationen zur ÖH Helpline findest du hier:
ÖH Helpline

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