Als ÖH JKU ist es uns ein Anliegen, größtmögliche Transparenz zu unseren Abläufen und Strukturen zu bieten - das sind wir dir als deine Vertretung schuldig!
Auf unserer Website findest du darum bereits eine große Anzahl an öffentlichen Informationen: Seien es detaillierte Finanzberichte, Aufzeichnungen aller unserer Sitzungen oder interne Richtlinien, klick dich mal durch! Sollte dir trotzdem noch etwas abgehen, melde dich einfach: Gerne beantworten wir dir weitere Rückfragen auch formlos und unkompliziert, ohne den rechtlichen Druck einer IFG-Anfrage.
Wenn du das Gefühl hast, dass deine Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden, bietet dir das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seit 01.09.2025 auch die Möglichkeit, bestimmte Informationen von uns gesetzlich einzufordern.
IFG-Anfragen sind dabei für uns mit erheblichem Mehraufwand verbunden: Wir bitten dich deswegen darum, uns IFG-Anfragen schriftlich und direkt an vorsitz@oeh.jku.at zu übermitteln, um eine effiziente und schnelle Beantwortung sicherstellen zu können.
Damit wir deine Anfrage bearbeiten können, bitten wir um eine möglichst präzise Beschreibung der Information, die du von uns erhalten möchtest. Wir bitten dich außerdem um eine Kopie deines Studierendenausweises, damit wir sicherstellen können, dass du zu einer Anfrage berechtigt bist. Damit wir besser verstehen, welche Dokumente wir dir konkret zur Verfügung stellen sollen, bitten wir dich optional außerdem um eine kurze Angabe des Grundes, warum du diese Information benötigst.
Bitte hab Verständnis, dass wir gemäß § 6 Abs. 1 und § 9 Abs. 1-2 IFG nicht alle Anfragen positiv beantworten können, insbesondere wenn es um den Datenschutz unserer Mitglieder geht. Bitte versteh außerdem, dass wir dir nur Informationen zu Daten geben können, die uns auch vorliegen und die in unseren direkten Zuständigkeitsbereich fallen: Anfragen zu Studierendenzahlen und Co. stellst du darum besser direkt an die JKU.
Wenn IFG-Anfragen bei uns eingehen, beantworten wir sie und veröffentlichen sie in der Regel anschließend hier. Bevor du deine Anfrage stellst, schmöker also durch, ob das Thema vielleicht schon behandelt wurde!
Für die Beantwortung von IFG-Anfragen ist in der Regel der Vorsitz der ÖH JKU zuständig, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Organ, das von der Anfrage berührt wird.