Die Satzung der ÖH JKU umfasst interne Richtlinien zur Zusammenarbeit der Mitglieder innerhalb der ÖH JKU. Als Rechtsdokument ist sie eher trocken, erfüllt aber wichtige Aufgaben: In ihr ist zum Beispiel geregelt, welche Organe es gibt, wie Sitzungen ablaufen und welche Aufgaben der Vorsitz der ÖH JKU hat.
Die Satzung gibt sich die ÖH JKU dabei selbst (unter Einbeziehung einiger gesetzlicher Vorgaben), sie kann in Sitzungen der Universitätsvertretung mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.
Die Gebarungsordnung (GebO) erweitert die Satzung und wird vom UV-Vorsitz beschlossen. Meist ist auch das Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten bei Änderungen involviert: Die GebO beschreibt nämlich vor allem, wie Zahlungsflüsse innerhalb der ÖH JKU ablaufen sollen.
Neben Richtlinien zur finanziellen Gebarung finden sich aber auch Vorgaben zum Gendern, zur Verwendung einer einheitliche Corporate Identity und Co. - kurzum, alles Dinge, die eine Organisation wie die ÖH JKU mit ihren über 400 Mitarbeitenden braucht, um reibungslose Zusammenarbeit sicherstellen zu können.
Die Satzung und die Gebarungsordnung ändern sich in der Regel eher selten. Neben diesen beiden Dokumenten beschließt die Universitätsvertretung aber laufend noch weitere Dokumente, die etwa die Arbeit des Vorsitz der Universitätsvertretung einschränken.
Die aktuelle Beschlusslage und weitere Unterlagen zur Universitätsvertretung findest du auf einer eigenen Seite - dort erfährst du nämlich auch gleich, wie du live dabei sein kannst, wenn die Universitätsvertretung über Änderungen diskutiert.
Kategorie: Vertretung
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