Bundes ÖH Sozialfonds

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Der Bundes-ÖH Sozialfonds ist für all jene Studierende gedacht, die sich in einer prekären finanziellen Situation befinden. Die Mittel des Bundes-ÖH Sozialfonds stammen zu einem Drittel vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, von der ÖH Bundesvertretung und der jeweiligen Universitätsvertretung (also der ÖH JKU Linz).

Folgende Kriterien müssen für die Beantragung erfüllt werden:

  • soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien des Bundes-ÖH Sozialfonds
  • ein adäquater Studienerfolg im vergangenen Studienjahr
  • ordentliche Studierende: 8 SWSt. bzw. 16 ECTS Punkte
  • außerordentliche Studierende: 8 SWSt. bzw. 16 ECTS Punkte
  • Studierende mit Beeinträchtigungen bzw. Kind: 4 SWSt. bzw. 8 ECTS Punkte
  • keine finanzielle Unterstützung aus dem Bundes-ÖH Sozialfonds bzw. dem ÖH JKU Sozialfonds im vergangenen Studienjahr
  • kein Wohnsitz bei den Eltern
  • kein Studienbeihilfenbezug
  • die monatlichen Ausgaben müssen die monatlichen Einnahmen übersteigen

Um eine Unterstützung aus dem Bundes-ÖH Sozialfonds kann ein Mal jährlich angesucht werden. Das Antragsformular kannst du dir während der Öffnungszeiten bei uns im ÖH-Sozialreferat abholen. Auf eine Unterstützung aus dem Bundes-ÖH-Sozialfonds besteht kein Rechtsanspruch.

Achtung: Eine gleichzeitige Beantragung des Bundes-ÖH Sozialfonds und des ÖH JKU Sozialfonds ist aufgrund der dadurch entstehenden Doppelförderung nicht möglich!

Kontakt:
Sozialreferat der ÖH-Bundesvertretung
Adresse: Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien
Telefon: +43 (0) 1/ 310 88 80 22
E-Mail: sozialfonds@oeh.ac.at
Website: www.oeh.ac.at/sozialfonds