Wohnen

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Wie und wo soll ich wohnen? Das ist wohl eine der wichtigsten Fragen, die sich zukünftige StudentInnen vor dem Studienbeginn stellen. Mit den folgenden Kapiteln wollen wir dir einen Überblick über die studentische Wohnsituation in Linz geben:

Studentenheime in Linz

In Linz gibt es eine Reihe von Studierendenheime, welche sich aufgrund ihrer Nähe zur Universität vor allem für StudienanfängerInnen anbieten. Um einen der begehrten Plätze in einem Studentenheim zu bekommen, ist es wichtig, sich rechtzeitig beim Heim deiner Wahl anzumelden. Die Bewerbung ist von Studierendenheim zu Studierendenheim verschieden. Wir empfehlen dir daher, dich vorab bei deinen präferierten Heimen bezüglich der Bewerbung zu informieren. Die Zuweisung bzw. Abweisung deines Heimplatzes erfolgt immer in schriftlicher Form von Seiten des Heimträgers.

Kommt es dann zum Abschluss des Mietvertrags ist zu beachten, dass dieser Angaben über den Heimplatz, den Vertragszeitraum, Kündigungsfristen, Höhe des Entgelts, Kaution und die Schlichtungsklausel enthält. Abgeschlossen wird der Vertrag jeweils für ein Jahr. Eine Ausnahme bilden StudienanfängerInnen. Ihnen wird zu Studienbeginn ein Zweijahresvertrag gewährt. Beachte: Als HeimbewohnerIn unterliegst du dem Studierendenheimgesetz.

Leider haben uns die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass es sinnvoll ist, beim Einzug in ein Studentenheim den Zustand des Zimmers zu dokumentieren. Wir raten euch vorhandene Schäden zu fotografieren und dem Heimträger zu melden. Falls diese Schäden nicht von Seiten des Heimes behoben werden, sind die Fotos insbesondere beim Auszug hilfreich. 

Hier eine Übersicht der wichtigsten Studentenheime in Linz:

Raab-Heim

Standort: Julius-Raab-Straße 10, 4040 Linz
Telefon: +43 (0) 732/ 2457 - 378
E-Mail: office.linz@studentenwerk.at
Website: http://www.studentenwerk.at/studenten/raab

 

WIST-Häuser

Standort: Johann-Wilhelm-Klein-Straße 70, 4040 Linz
Telefon: +43 (0) 732/ 25 15 33
E-Mail: office@wistooe.at
Website: http://www.wist.uni-linz.ac.at

 

ESH-Heim

Standort: Julius-Raab-Straße 1-3, 4040 Linz
Telefon: +43 (0) 732/ 2551 - 600
E-Mail: glettner@esh.jku.at
Website: http://www.esh.jku.at/

 

KHG-Heim

Standort: Mengerstraße 23, 4040 Linz
Telefon: +43 (0) 732/ 244 011 - 71
E-Mail: betrieb@m2.khg.jku.at
Website: http://www.khg-linz.at/

 

Kepler-Heim

Standort: Altenberger Straße 74, 4040 Linz
Telefon: +43 (0) 732/ 244 031 201
E-Mail: office@jk-heim.at
Website: https://jk-heim.at/

 

Studentenheim Akademikerhilfe

Standort: Pulvermühlstraße 41, 4040 Linz
Telefon: +43 (0) 732/ 750 747 - 54
E-Mail: studentservice@akademikerhilfe.at
Website: http://www.akademikerhilfe.at/heime/linz/pulvermuehlstrasse-41/

 

    Haus Don Bosco

    Standort: Beethovenstraße 13, 4020 Linz
    Telefon: +43 (0) 732/ 65 16 94 - 0
    E-Mail: office@don-bosco.at
    Website: http://www.don-bosco.at/

 

   STUWO Linz

  Standort: Altenbergerstraße 9, 4040 Linz
  Telefon: +43 732 89 09 80
  E-Mail: linz@stuwo.at
  Website: https://www.stuwo.at/studentenheime/linz/

 

Bruckner Studios

Standort: Peuerbachstraße 28, 4040 Linz
Telefon: +43 1 90 614
E-Mail: connect@milestone.net
Website: www.milestone.net

 

Die Arbeiterkammer aktualisiert überdies laufend ihre Heimdatenbank, die für euch hilfreich bei der Auswahl des richtigen Heims sein kann: http://www.heimdatenbank.at/

Wohnung

Die eigene Wohnung ist sicherlich die komfortabelste Art während der Studienzeit zu wohnen. Allerdings ist sie meist auch die teuerste. Bevor du dich also auf Wohnungssuche begibst, solltest du dir über deine finanzielle Situation Gedanken machen. Hast du genug Ersparnisse auf der Seite um etwaige Anschaffungskosten abzudecken? Auch die laufenden Fixkosten sollte man immer im Auge behalten.

Auf der Suche nach einer Wohnung empfiehlt es sich Zeitungsinserate und Wohnungsbörsen im Internet zu „durchforsten“ - auch hier auf unserer Homepage kannst du dich bzgl. freier Wohnungen schlau machen.
Hier der Link zu unserer Wohnbörse: http://oeh.jku.at/boerse/wohnangebote

Tipp: Das oberste Gebot bei der Wohnungssuche lautet - so schnell wie möglich anrufen!

 

Wohnungsgenossenschaften

Auch Wohnungsgenossenschaften bieten sich bei der Suche nach leistbarem Wohnraum an. Jedoch kann es hier zu längeren Wartezeiten auf eine Wohnung kommen. Des Weiteren gibt es unterschiedliche Mitgliedschaftsbedingungen die du vor der Einschreibung beachten solltest. Detaillierte Informationen findest du auf den Webseiten der verschiedenen Genossenschaften. Hier eine Auflistung der wichtigsten gemeinnützigen Wohnungsunternehmen:

 

Mietvertrag

Hast du eine passende Wohnung gefunden, kommt es zum Abschluss eines Mietvertrags. Der Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einer/einem VermieterIn und einer/einem Wohnungssuchenden.

Wichtig: Mietverträge sind meistens Formverträge. Dennoch solltest du dir den Vertrag genau durchlesen, bevor du unterschreibst. Bei Unklarheiten, unbedingt nachfragen und im Falle des Falles vor der Unterzeichnung noch einmal prüfen lassen.

Schriftliche Mietverträge unterliegen der Gebührenpflicht. Eigentlich müssten sowohl VermieterIn als auch MieterIn diese Gebühr beim Finanzamt entrichten, jedoch wird in der Praxis die Vergebührung auf die MieterInnen überwälzt. Sie beträgt bei unbefristeten Verträgen 1 Prozent der Summe des dreifachen Jahresbruttomietzinses.

 

Wohngemeinschaften

Die Wohngemeinschaft ist die wahrscheinlich typischste Wohnform im Studium. Das gemeinschaftliche Mieten einer großen Wohnung spart viel Geld. Angefangen bei der Miete über die Kosten für Strom, Wasser, Internet und Telefonanschluss – viele Ausgaben lassen sich in einer WG teilen und das schont den Geldbeutel.

Jedoch ist zu beachten, dass es für Wohnungsgemeinschaften keine speziellen gesetzlichen Regelungen gibt. Darum ist es wichtig, klare mietrechtliche Vereinbarungen bei der Erstellung des Mietvertrages zu treffen. Ein Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft kann ein Untermiet- oder ein Hauptmietvertrag sein. Dabei bestehen folgende vertragliche Möglichkeiten:

Alle MitbewohnerInnen gehen eine gemeinsame Hauptmiete ein. Dies ist die Variante, die von den VermieterInnen meistens gewünscht wird. Alle MitbewohnerInnen müssen in diesem Fall gemeinsam an einem Strang ziehen und haften auch gemeinsam. Dies ist eine schwierige Konstruktion, wenn es zu Konflikten innerhalb der WG kommt. Insbesondere wenn eineR die Wohngemeinschaft vorzeitig verlassen will. Deswegen sollte für diesen Fall rechtlich vereinbart werden, dass die Rechte und Pflichten des/ der ausscheidenden MieterIn an die verbleibenden MieterInnen abgetreten werden können.

Besser ist es, wenn der oder die BewohnerIn mit den stabilsten Lebensverhältnissen die Hauptmiete übernimmt und mit den anderen MitbewohnerInnen Untermietverträge abschließt. Eine Wechsel der UntermieterInnen ist dann ohne Zustimmung des/ der VermieterIn möglich. Wenn allerdings der/ die HauptmieterIn die Wohnung verlässt, enden damit auch die Untermietverhältnisse.

Achtung: In manchen Mietverträgen gibt es eine Klausel, die die gänzliche oder teilweise Untervermietung entweder untersagt oder von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht. Daher unbedingt vorher mit dem Vermieter diese Thematik besprechen.

 

Wohnrechtsberatung der Bundes-ÖH

Da das österreichische Mietrecht eine äußerst komplexe Materie ist, bietet die österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eine spezielle Wohnrechtsberatung an. Die ÖH-WohnrechtsexpertInnen Josef Iraschko und Bernhard Wernitznig stehen euch bei sämtlichen Fragen zum Thema Wohnrecht zur Verfügung.

Kontakt:

Wohnrechtsberatung der Bundes-ÖH
Kontaktpersonen: Josef Iraschko; Bernhard Wernitznig
Adresse: Taubstummengasse 7-9/4, 1040 Wien
Telefon: + 43 (0) 1/ 310 88 80 - 41
E-Mail: wohnrecht@oeh.ac.at

 

Wohnbeihilferegelung OÖ

Die Wohnbeihilfe wird in Österreich von den einzelnen Landesregierungen geregelt und ist somit von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Wohnbeihilfe wird in Oberösterreich in Form von monatlichen Zuschüssen ausbezahlt. Dafür ist jährlich ein Antrag an das Amt der OÖ Landesregierung zu stellen.

Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand:

Haushaltseinkommen (Jahreszwölftel)

minus gewichtetem Haushaltseinkommen (Summe d. Gewichtungsfaktoren * 580 EUR)

= zumutbarer Wohnungsaufwand

Anrechenbarer Wohnungsaufwand (angemessene Nutzfläche * maximal 3,7 EUR)

minus zumutbarer Wohnungsaufwand

= Wohnbeihilfe pro Monat

Die Obergrenze der Wohnbeihilfe beläuft sich bei geförderten Wohnungen auf 300 EUR. Eine Wohnbeihilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn der Betrag mindestens 7 EUR im Monat ausmacht. 

Des Weiteren ist die Wohnbeihilfe von folgenden Kriterien abhängig:

  • Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung leben
  • Einkommen aller in der Wohnung lebenden Personen
  • Angemessene Wohnnutzfläche (max. 45 m² für die erste Person; max. 15 m² für jede weitere Person)
  • Anrechenbarer Wohnungsaufwand (Höchstgrenze liegt bei 3,7 EUR pro m² Nutzfläche)

Überdies müssen Studierende auch noch nachfolgende Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf die volle errechnete Wohnbeihilfe zu haben:

  • Mindesteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze
  • und/oder Studienbeihilfenbezug

Studierenden, die keine Studienbeihilfe beziehen und kein Mindesteinkommen nachweisen können, kann eine um 50 Prozent verminderte Wohnbeihilfe gewährt werden. 

Keine Wohnbeihilfe gibt es für:

  • Eigentumswohnungen oder Eigenheime.
  • Heimplätze. (Studentenheime)

Weitere Informationen zur Wohnbeihilfe und das Antragsformular findest du auf: 
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm

Kontakt: 

Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Adresse: Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon: +43 (0) 732/ 77 20 - 141 40
Website: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm

 

Heizkostenzuschuss des Landes OÖ

Hier die Voraussetzungen und Informationen zum Heizkostenzuschuss für das Jahr 2020/21:
Das Land Oberösterreich gewährt sozial bedürftigen Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich für die Heizperiode 2020/21 einen einmaligen Heizkostenzuschuss

  • in Höhe von 152 EUR pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt;

Diese Einkommensgrenzen (Stand: 2021) betragen für

  • Alleinstehende: 950 EUR im Monat 
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.500 EUR pro Monat 
  • jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe: 240 Euro
  • die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 520 Euro
  • jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 350 Euro 
  • Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro

Von einzelnen Gemeinden ausbezahlte Heizkostenzuschüsse werden beim Heizkostenzuschuss des Landes OÖ angerechnet.

Weitere Infos unter:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/52800.htm

Kontakt und Antragsstellung:

Beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt oder Magistrat.

 

Stand: Oktober 2021