Versicherungen

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Keine Versicherung zu haben, ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern kann im Ernstfall auch zu massiven finanziellen Problemen führen. Deswegen ist der Abschluss einer Krankenversicherung besonders wichtig.

Die folgenden Informationen beziehen sich hauptsächlich auf die Regelungen der Österreichischen Gesundheitskasse, bei länder- oder berufsspezifischen Krankenkassen kann es aber zu Abweichungen kommen. Bitte setze dich diesbezüglich mit deiner zuständigen Versicherungsanstalt in Verbindung.

 

Mitversicherung bei den Eltern

Kinder und Jugendliche sind in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei den Eltern mitversichert. Eine Verlängerung dieser Mitversicherung ist bis zum 27. Geburtstag möglich. Voraussetzung dafür ist, dass für die studierende Person Familienbeihilfe bezogen wird bzw. das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird (16 ECTS-Punkte bzw. 8 Semesterwochenstunden pro Jahr). Außerdem ist der Gesundheitskasse jedes Semester eine aktuelle Inskriptionsbestätigung vorzulegen. Die Mitversicherung ist nicht an die Einhaltung der Mindeststudiendauer gebunden. Daher besteht auch bei der Überschreitung der Mindeststudienzeit und entsprechender Toleranzsemester ein Krankenversicherungsschutz.

Tipp: Nach Abschluss des Studiums, ist eine Mitversicherung wegen Erwerbslosigkeit für maximal 24 Monate möglich. Voraussetzung ist, dass du keinen Anspruch auf Leistungen des Arbeitsmarktservice hast. Dazu wird die Kopie des letzten Zeugnisses bzw. der Sponsions- oder Promotionsurkunde benötigt. Auch hier gilt: Anspruch längstens bis zum 29. Geburtstag.

 

Mitversicherung nach dem Zivil- oder Wehrdienst:

Für alle die gerade ihren Zivil- oder Wehrdienst beendet haben, demnächst studieren möchten, aber derzeit nicht versichert sind gibt es ebenso die Möglichkeit, wie bei der Erwerbslosigkeit, eine Mitversicherung bei den Eltern für maximal 24 Monate bei der Gesundheitskasse zu beantragen. Wichtig hierfür ist:

  • eine Bestätigung über das Ende der Schul- oder Berufsausbildung (zum Beispiel Abschlusszeugnis)

Alle Infos unter:
Mitversicherung Kinder (Gesundheitskasse)

 

Selbstversicherung für Studierende

Studierende mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich, die in keiner gesetzlichen Krankenversicherung oder einem anderen EU-Land pflichtversichert sind, haben die Möglichkeit sich freiwillig selbst zu versichern. Dafür muss ein schriftlicher Antrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse gestellt werden.

Der begünstigte Beitrag für Studierende beträgt monatlich 66,79 EUR (Stand: 1.1.2023).

Aus der studentischen Selbstversicherung besteht nur Anspruch auf Sachleistungen (ärztliche Hilfe, Spitalspflege, etc.) jedoch nicht auf Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld, etc.). Darüber hinaus liegt die Verdienstgrenze für die studentische Selbstversicherung jährlich bei höchstens 15.000 EUR. Außerdem darf das Studium bei der studentischen Selbstversicherung maximal zwei Mal, spätestens jeweils nach dem zweiten Semester, gewechselt werden und die Mindeststudiendauer darf ohne wichtige Gründe nicht um mehr als vier Semester überschritten werden.

Die studentische Selbstversicherung schließt zeitlich unmittelbar an das Ende der vorangegangenen Krankenversicherung an, wenn der Antrag auf studentische Selbstversicherung innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Versicherung gestellt wurde. Ansonsten gilt die Versicherung ab dem der Antragstellung folgenden Tag. EhepartnerInnen und Kinder können in der studentischen Selbstversicherung mitversichert werden.

Hier kannst du eine Selbstversicherung bei der ÖGK beantragen.

 

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügig beschäftigte Personen können sich in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern. Aus dieser Krankenversicherung besteht Anspruch auf Sachleistungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Geldleistungen. Die Versicherungszeiten werden außerdem für die Pension als Beitragszeiten berücksichtigt.

Der begünstigte Beitrag liegt monatlich bei 70,72 EUR (Stand: 1.1.2023), jedoch nur solange die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 EUR (Stand: 1.1.2023) nicht überschritten wird. 

Hier kannst du eine Selbstversicherung bei der ÖGK beantragen.

 

Beschäftigung bei mehreren DienstgeberInnen

Für Studierende die gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben und dabei die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, entsteht automatisch eine gesetzliche Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung (nicht jedoch in der Arbeitslosenversicherung). Dabei kann es zu Beitragsnachzahlungen kommen, die im darauf folgenden Jahr an die Österreichische Gesundheitskasse zu entrichten sind.

 

Die allgemeine Selbstversicherung

Kommt weder die Mitversicherung noch die studentische Selbstversicherung für dich in Frage, so kannst du dich zwar selbst versichern, aber zu einem höheren Tarif.

Der Höchstsatz beträgt 478,82 EUR monatlich (Stand: 1.1.2023). Du kannst aber gleichzeitig mit dem Antrag auf Selbstversicherung einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage stellen. Es wird dann aufgrund deines Einkommens und soweit es den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend begründet erscheint, eine Beitragshöhe festgelegt.

Hier kannst du eine Selsbtversicherung bei der ÖGK beantragen.

Versicherung durch Vollbeschäftigung

Bei Personen die ein monatliches Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen, liegt eine Vollversicherung vor. Das heißt, dass man sowohl kranken-, unfall-, als auch pensionsversichert ist. Des Weiteren ist ein Versicherungsschutz im Fall von Arbeitslosigkeit gegeben. Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist dein Arbeitgeber zuständig.

 

Kontakt:

Österreichische Gesundheitskasse
Standort: Gruberstraße 77, 4021 Linz
Telefon: +43 (0) 5 78 07
Website: http://www.gesundheitskasse.at

Stand: Jänner 2023