Eine Persönliche Assistentin / einen Persönlichen Assistenten für eine junge Frau mit körperlicher Beeinträchtigung (Rollstuhlfahrerin) zur Unterstützung am Arbeitsweg (Niederneukirchen-Linz) und am Arbeitsplatz in Linz
2.6.2023
Ort:
Ausserhalb
Bezahlung:
Einstufung nach SWÖ KV, Verwendungsgruppe 4 mit Mindestgehalt (Stufe 4-/1) Euro 2.140,70 brutto bei Vollzeitbeschäftigung. Vorhandene Vordienstzeiten bis zu 10 Jahren werden angerechnet.
Fähigkeiten:
Führerschein B und Fahrpraxis, sicheres Fahrverhalten, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität
Das kollektivvertragliche Mindestgehalt für diese Stelle beträgt € 3.455,00 brutto (14 mal p.a.). Die tatsächliche Bezahlung ist von der jeweiligen Qualifikation bzw. Berufserfahrung abhängig.
Affinität für Marketing und Social Media; genaue, selbstständige und strukturierte Arbeitsweise; Kommunikationsstärke und ausgeprägte Serviceorientierung; sicherer Umgang mit MS-Office Programmen; ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
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