Viele Wege führen nach Rom - und das Jus-Studium zu vielen Berufsmöglichkeiten!

Das Jus Studium ist wohl jenes, welches eine größtmögliche Facette an späteren Berufsmöglichkeiten bietet. Doch wie wird man eigentlich Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt? Wir zeigen euch die Ausbildungswege der klassischen juristischen Berufe auf, zudem erfahrt ihr in diesem Artikel wie ihr euren Lebenslauf mit Rechtshörerschaft und Praktika aufpeppen könnt!

Rechtshörerschaft

Du möchtest bereits während deines Studiums Gerichtsluft schnuppern und deinen Lebenslauf mit Praxiserfahrungen aufpeppen? Dann ist eine Rechtshörerschaft genau das richtige für dich! In der Regel dauert die Rechtshörerschaft 6-8 Wochen, mindestens aber 4 Wochen. Dabei wohnt man Gerichtsverhandlungen bei und erhält erstmals Einblick in den Gerichtsalltag. Deine ÖH hat sich dafür stark gemacht, dass dein Engagement im Studium auch belohnt wird, für das Absolvieren einer mindestens 4 - wöchigen Rechtshörerschafft erhältst du 3 ECTS. Alle weiteren Infos erhältst du in der zugehörigen LVA. Die LVA wird nun von Professor Geroldinger weitergeführt, du findest selbige im Kusss unter „Einführung zur RechtshörerInnenschaft“. Die Rechtshörerschaft ist freiwillig und unentgeltlich.

Gerichtspraxis

Das Gerichtsjahr, welches allerdings kein Jahr mehr, sondern derzeit sieben Monate dauert, ist nach Abschluss des Jus Studiums zu absolvieren und Voraussetzung für die klassischen juristischen Berufe. Um sich für das Gerichtsjahr anmelden zu können wird der Abschluss eines Diplom oder Masterstudiums benötigt. Alternativ dazu besteht für alle, die eine besondere Passion für das öffentliche Recht hegen, die Möglichkeit anstatt der Gerichtspraxis ein Verwaltungspraktikum zu absolvieren, und damit sogleich einen soliden Grundstein für den Weg als Verwaltungsjurist zu legen.

Richter*in und Staatsanwalt*in

Die Ausbildung dieser beiden juristischen Berufe erfordert die Absolvierung des Gerichtsjahres. Zu Beginn muss man dabei bereits angeben, ob man die Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst anstrebt. Die Ernennung zum Richteramtsanwärter*in erfolgt nach Maßgabe der dafür verfügbaren Planstellen durch den Bundesminister*in für Justiz. Basis dafür ist die durch die Ausbildungsrichter*innen erhobene fachliche Kompetenz, soziale Qualifikation und eine psychologische Eignungsuntersuchung. Diese umfassende Ausbildung in sämtlichen Rechtsbereichen der Justiz beträgt eine Dauer von ca. 4 Jahren, krönender Abschluss ist die Richteramtsprüfung, welche dazu berechtigt, den Beruf des Staatsanwalts/der Staatsanwältin und des Richters/der Richterin auszuüben.

Folglich ist die Ausbildung für Richter und Staatsanwälte ident. Richteramtsanwärter werden somit für beide Berufe rekrutiert.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Nach Abschluss des Studiums folgt das Gerichtsjahr sowie eine mindestens dreijährige Ausbildung in einer Rechtsanwaltskanzlei als Berufsanwärterin. Dabei müssen Ausbildungsveranstaltungen von mindestens 42 Halbtagen zu den unterschiedlichsten juristischen Thematiken absolviert werden. Abschließend an die Ausbildungszeit ist die Rechtsanwaltsprüfung zu bestehen. Danach kommt es zur Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte. Nach einer insgesamt 5 Jahre währenden Ausbildungszeit und erfolgreich abgelegter Rechtsanwaltsprüfung ist man damit berechtigt sich als Anwalt/Anwältin selbstständig zu machen.

Notar/Notarin

Der Ausbildungsweg zum Notar/zur Notarin ist lang. Nach abgeschlossenem Studium und absolvierter Gerichtspraxis sucht man eine Anstellung bei einem Notar/einer Notarin und lässt sich in die Liste der Notariatskandidatinnen eintragen. Dabei darf man das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zudem sind Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig.

Für die Zulassung zur Notariatsprüfung muss man ähnlich, wie bei der Ausbildung zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen besuchen. Die Notariatsprüfung ist in zwei Teilprüfungen abzulegen. Die Tätigkeit des Notars darf bis zum 70. Lebensjahr ausgeübt werden.

Practice 4 Jus

Ein absoluter Fixpunkt ist die jeweils im Wintersemester stattfindende Infoveranstaltung „Practice 4 Jus“. Die beiden namhaften Linzer Kanzleien SCWP Schindhelm und Haslinger Nagele geben exklusive Einblicke in die Tätigkeitsbereiche ihrer Kanzleien, dabei besteht die Möglichkeit sich für ein Praktikum zu bewerben! Wolltest du immer schon einmal einen Einblick in den Alltag eines/einer Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin gewinnen und deinen Lebenslauf etwas aufpeppen? Dann komm vorbei und informiere dich! Abschließend gibt es auch noch die Möglichkeit sich mit Vertretern der Kanzleien und Absolventen des Programmes auszutauschen!

Practice 4 Tax Law

Du findest es immer noch faszinierend, dass dem großen Al Capone auf Grund eines Steuerdeliktes das Handwerk gelegt wurde? Steuerrecht ist dein favorisiertes Fach, doch die Theorie an der Uni reicht dir nicht aus? Kein Problem, für steuerrechtsaffine Studierende veranstaltete deine ÖH Jus das Practice 4 Tax Law. Dabei kannst du Einblicke in eine renommierte Steuerberatungs – und Wirtschaftsprüfungskanzlei erhaschen, und mit der Möglichkeit eines dreimonatigen Praktikums auch Praxisluft schnuppern. Weitere Infos folgen noch!

Das Jus Studium ist aber ganz generell ein wunderbarer Grundbaustein für unterschiedlichste Werdegänge, unter PolitikerInnen, SchriftstellerInnen, JournalistInnen und auch KünstlerInnen finden sich immer wieder Jus Absolventen – diesbezüglich verweisen wir dazu auch auf unsere neueste iuris acta Rubrik „Jurist Undercover“!

Wie sagte Goethe so schön: „Das Studium der Rechtswissenschaft ist das herrlichste“! Und Hegel fasst es so zusammen: „Die Jurisprudenz ist das Subsumieren des Besonderen unter das Allgemeine, das Zusammenschließen derselben.“ In diesem Sinne wünscht euch eure ÖH Jus viel Erfolg für die anstehenden Klausuren und Prüfungen, ein tolles Studium, und Freude am Subsumieren!

 

verfasst von Sabrina Wagner