Stellungnahme zur geplanten Novelle des Universitätsgesetzes

Mit der kommenden Novelle des Universitätsgesetzes plant die Regierung einen gesetzlich festgesetzten Leistungszwang für Studierende und würde so darüber bestimmen, wie viel Zeit die Studierenden für ihr Studium benötigen dürfen. Der mögliche Leistungszwang von 16 ECTS pro Studienjahr würde vor allem für Studierende, die neben dem Studium arbeiten müssen oder zwei Studiengänge absolvieren, negative Auswirkungen haben: Werden die 16 ECTS nicht erreicht, folgt die Exmatrikulation.

Die Problematik liegt aber nicht nur darin, ob die 16 ECTS im Studienjahr machbar sind oder nicht, sondern in der Message der Regierung an die Studierenden: Wir bestimmen, wie lange ihr studieren dürft. Studierende stehen bereits unter massivem Leistungsdruck, um das Studium annähernd in der Regelstudienzeit abschließen zu können. Da braucht es nicht noch zusätzlich eine Gesetzesregelung, die Studierenden vorschreibt, in welcher Zeit sie ein Studium zu absolvieren haben. Zudem wird nicht berücksichtig, dass Studierende aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten kommen und daher unterschiedliche Grundvoraussetzungen - sowohl materielle wie auch immaterielle - haben, die sich auf die Dauer des Studiums auswirken.

Die geplante Gesetzesnovelle betrifft aber nicht nur den Leistungszwang von 16 ECTS pro Studienjahr, sondern sieht auch eine mögliche Änderung für die Studiengangs- und Orientierungsphase (STEOP) vor: Nach einer nicht bestandenen STEOP kann das Studium nicht wie bisher nach zwei Wartesemestern neu begonnen werden, sondern das entsprechende Studium kann gar nicht mehr belegt werden.

Das Referat für Bildungs- und Gesellschaftspolitik lehnt daher den möglichen gesetzlich festgelegten Leistungszwang entschieden ab.