Infos zur TU OÖ

In weniger als sechs Monaten sollen die ersten Studiengänge an der Technischen Universität Oberösterreich (TU OÖ) am Standort Linz beginnen. Dafür sind massive Investitionen in die Wissenschaft und Bildung geplant, was von uns grundsätzlich als sehr positiv gewertet wird.

Dass der Verwaltungsapparat als GmbH geführt werden soll, ist besorgniserregend, da eine klare Trennung zwischen einem wirtschaftlichen Unternehmen und einer staatlichen Bildungseinrichtung hier schwierig werden könnte.

Der Gründungskonvent sieht gemäß dem Entwurf des Gründungsgesetzes 9 Mitglieder (mit 7 von 9 Vertreter:innen von Ministerien sowie des Landes Oberösterreich und nur 2 aus dem Wissenschaftsbereich) vor. Dieser Konvent wird die zukünftige inhaltliche Ausrichtung der Universität, ihre Organisationsstruktur, die Satzungen und Besetzungen der Professuren vorgeben und dadurch deren Arbeit dauerhaft prägen. Weiters sieht das Gründungsgesetz nach derzeitigem Stand kein Mitspracherecht der Studierenden bei der Erstellung von Curricula vor. Dass Studierende beziehungsweise Studierendenvertrer:innen weder im Gründungskonvent noch bei der Erstellung von Curricula Mitsprache erhalten sollen, ist ein Affront gegen alle zukünftigen Studierenden der TU OÖ. Als größte Gruppe, die von dieser neuen Universität betroffen sein wird, darf es nicht sein, dass die Studierenden und die Österreichische Hochschüler_innenschaft nicht in den Universitäts-Entstehungsprozess mit einbezogen werden.

Es freut uns aber, dass Studierende der TU OÖ ein Teil der Österreichischen Hochschüler:innenschaft werden und die ÖH an der TU OÖ gesichert wurde.

Die Beziehung zwischen den Studierenden und der Universität soll auf der TU OÖ laut dem Gesetzesentwurf privatrechtlicher Natur sein. Das bedeutet eine rechtliche Schlechterstellung der zukünftigen TU OÖ-Studierenden gegenüber den öffentlichen Universitäten und damit eine Verschärfung der bereits bestehenden exklusiven Strukturen. Durch privatrechtliche Verträge genießen Studierende weniger Rechtssicherheit. Sollte es zu einem Verfahren kommen, ist dies weit kostspieliger. Es ist weiters zu verurteilen, warum eine solche deprivierende Beziehung zu den Student:innen gepflegt werden soll, wenn man nicht vorhat, die Studierenden aktiv zu benachteiligen. Diese Abkehr von Rechtssicherheit und von einem ausgeglichenen Rechtsverhältnis zwischen Student:innen und der Institution ist in jedem Fall zu bedenken.

Darüber hinaus dürfen wir nicht die Wichtigkeit eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen - kurz AKG - an der TU OÖ übersehen. Diesen einzurichten wurde erst nach massiver Kritik vieler Seiten verkündet. Bereits an der Johannes Kepler Universität Linz ist zu beobachten, dass an technischen Instituten der Frauenanteil bei den Professor:innen nur 8,6% beträgt. Ohne AKG mit hoher Wirkmächtigkeit und einem entsprechenden Frauenförderungsplan im Gründungsgesetz der TU OÖ besteht die Gefahr, dass sich der Professorinnenanteil hier auf ähnlichem Niveau einpendeln und die relevanten Gender Gaps unverändert reproduziert werden. Es ist daher essenziell, dass der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ein entscheidendes Mitspracherecht in Fragen der Satzung erhalten muss. Auch um an der TU OÖ eine neue Möglichkeit zu schaffen junge Frauen für MINT-Fächer zu begeistern.

Eine Überprüfung der TU OÖ in Hinblick auf das UG 2002 und ein Mitspracherecht der ÖH-JKU bei den Curricula sind unabdingbar, um einen seriösen Studienbeginn an einer unter allen Gesichtspunkten vertretbaren, staatlichen TU OÖ für alle Student:innen, Professor:innen und Angestellte zu garantieren.

Als ÖH JKU sind wir um einen konstruktiven Kurs bemüht, um das beste Ergebnis für alle Studierenden zu erzielen.