Rechte und Pflichten
Studierende an der JKU haben bestimmte Rechte und Pflichten. Das Studienrecht ist im Universitätsgesetz (UG 2002) und in der Satzung der JKU (Studienrecht) geregelt.
Was passiert wenn ich beim Schummeln erwischt werde?
Wenn du unerlaubte Hilfsmittel benützt, wird deine Prüfung für ungültig erklärt und auf deine Antrittsmöglichkeiten angerechnet. Das bedeutet, dass du dadurch einen Antritt verspielen kannst.
Wie lange darf ich in schriftliche Klausuren Einsicht nehmen?
Du hast das Recht innerhalb von sechs Monaten nach Ablegung einer Prüfung in deine Arbeit Einsicht zu nehmen. Weiters darfst du jede von dir abgelegte Prüfung inkl. Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle kopieren (außer bei Multiple-Choice Klausuren).
Ist die Festlegung einer höheren Mindestpunktezahl als 50% bei Klausuren zulässig?
Ja. Grundsätzlich obliegt es dem/der LVA-LeiterIn den Schwierigkeitsgrad und die Mindestanforderungen für eine positive Absolvierung festzulegen, sofern im Studienplan keine abweichenden Bestimmungen enthalten sind.
Wie oft darf ich eine LVA wiederholen?
Bei allen Prüfungen hast du 4 Wiederholungen, d.h. insgesamt 5 Antritte. Prüfungstechnisch gibt es zwei unterschiedliche Kursformen. Einerseits solche mit „immanentem Prüfungscharakter“, d.h. die Note setzt sich aus mehreren Leistungsprüfungen wie z.B. Hausübungen zusammen. Hier kannst du ab der dritten Wiederholung eine kommissionelle Prüfung verlangen; dein Antrag muss vom Vizerektor für Lehre genehmigt werden. Bei allen anderen LVAs und Fachprüfungen muss ab der dritten Wiederholung eine kommissionelle Prüfung abgehalten werden. Kommissionelle Prüfungen sind vom Modus her meist gleich, werden aber von mehreren ProfessorInnen beurteilt. Bei positiven Prüfungen ist eine Wiederholung innerhalb von 6 Monaten möglich, wenn du eine bessere Note haben willst.
