Studiengebühren im WS 2012/2013
Studiengebühren im WS 2012/2013
Nach einem Semester der generellen Studiengebührenbefreiung ist nun beschlossen worden, dass ab dem WS 2012/2013 für einige Studierende die Studienbeitragspflicht wieder gilt.
Die Studienbeitragsfreie Zeit umfasst die Mindestzeit je Abschnitt plus 2 Toleranzsemester, sowie 8 Semester im Bachelor.
Jene, die diesen Zeitraum überschreiten, bezahlen eine Studiengebühr von 363,36 Euro (zuzüglich des ÖH-Betrages von 17, 50 Euro). Außerdem müssen Studierende aus Drittstaaten, die eine „Aufenthaltsbewilligung – Studierende“ haben, Studiengebühren bezahlen.
Trotz Überschreitung der studienbeitragsfreien Zeit kommt es zum Erlass der Studiengebühr bei:
• Schwangerschaft oder Krankheit von mehr als 2 Monaten
• Erziehung von Kindern bis zum 7. Lebensjahr
• Zivil - od. Präsenzdienst von mind. 2 Monate im jeweiligen Semester
• Einkommen von 14-facher Geringfügigkeitsgrenze ( 2011: 5326 Euro) im Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semester.
Der Studienbeitrag wird für das betreffende Sommer- und das darauf folgende Wintersemester erlassen. Wird der Erlass des Studienbeitrages erst im Wintersemester gestellt, so wird dieser nur für das betreffende Semester erlassen.
• Bezug von Studienbeihilfe im aktuellen oder vorherigen Semester
• ÖH – Tätigkeit (zusätzliche Toleranzsemester)
• Auslandssemester (zusätzliche Toleranzsemester)
• Staatsangehörigkeit eines angeführten Entwicklungslandes
Liste: http://www.jku.at/STA/content/e4426/e4269/e3526/e3468/e40319/Lndertabell...
• Universitäre Partnerschaftsabkommen an der zuvor besuchten Universität im Ausland
Liste: http://www3.jku.at/international_coop/content/e94/index_ger.html
• Studierende mit einer Behinderung von 50vH.
• asylberechtigte und subsidiär schutzberechtigte Studierende
Antrag auf Erlass des Studienbeitrages:
Um einen Studienbeitragserlass geltend machen zu können, muss der Erlassantrag für das Wintersemester 2012/13 bis spätestens 16.11.2012 eingereicht werden. Solltest du die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig einreichen können, zahle den vorgeschriebenen Studienbeitrag in voller Höhe ein und beantrage dann, wenn du die erforderlichen Nachweise vorlegen kannst, einen Antrag auf Rückerstattung.
Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages
Ein Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages für ein Wintersemester ist bis spätestens 31. März des Folgejahres, ein Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages für ein Sommersemester ist bis spätestens 30. September des gleichen Jahres zu stellen.
Hast du Fragen dazu, komm einfach zu uns ins Sozialreferat!!

