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Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe ist die wichtigste Maßnahme im Rahmen der staatlichen Studienförderung. Grundsätzlich soll die Studienbeihilfe jenen Teil der Studienkosten decken, welcher deinen Eltern bzw. deinem/r Ehegatten/in/eingetragenen/r Lebenspartner/in oder dir aufgrund der Einkommenssituation nicht zumutbar ist.

Ob du grunsätzlich einen Anspruch auf Studienbeihilfe hast, und wieviel du erhalten könntest, sagt dir der Stipendienrechner. Wir weisen dich aber darauf hin, dass das Ergebnis des Stipendienrechners nicht bindend ist. Folglich musst du auf die Entscheidung der Studienbeihilfenbehörde warten.

Um die Studienbehilfe zu beantragen, musst du ein Antragsformular ausfüllen, welches du bei uns im ÖH Sozialreferat oder direkt bei Studienbeihilfenbehörde erhältst. Du kannst die Formulare auch hier herunterladen:

http://www.stipendium.at/stbh/antragformulare/downloads/

Bitte beachte, dass seit dem Wintersemester 2008/09 im Zuge der Novellierung des Studienförderungsgesetzes einige Neuerungen in Kraft getreten sind.