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Gütesiegel Praktikum

ÖH JKU unterstützt faire Praktika!Bild gepostet von Hannes Halak

Die Österreichische HochschülerInnenschaft an der Johannes Kepler Universität (ÖH JKU) möchte über das Projekt „Gütesiegel Praktikum“ informieren.

Vor allem bedingt durch den Ausbau des Fachhochschulsektors steigt die Zahl der Studierenden, die im Rahmen ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen ständig.

Die aktuelle Studierenden-Sozialerhebung hat sich erstmals intensiv mit der Praktikumsthematik befasst und ist zu einigen interessanten Ergebnissen gelangt.

Besonders hervorzuheben ist, dass Studierende, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, deutlich zufriedener mit der Qualität ihres Praktikums waren als jene, die ein freiwilliges Praktikum absolvierten. Dennoch gibt es auch im Bereich der Pflichtpraktika Problemfelder, an denen gearbeitet werden muss.

Als ProjektinitiatorInnen  eine Reihe von Kriterien formuliert, die unserer Meinung nach Voraussetzung für ein gelungenes Pflichtpraktikum sind und möchte Betrieben, die PflichtpraktikantInnen entlang dieser Kriterien beschäftigen bzw. ausbilden in Form eines Gütesiegels auszeichnen – die Kriterien und weitere kurze Infos finden Sie auf den nächsten Seiten.

 

KriterienkatalogBild gepostet von Hannes Halak

Nachfolgende Kriterien wurden vom Sozialreferat der ÖH-Bundesvertretung gemeinsam mit der Plattform Generation Praktikum unter Beiziehung von VertreterInnen der Arbeiterkammer erstellt und von der HochschülerInnenschaft an der JKU gemeinsam mit der GPA-Jugend erweitert:

 

1.Ein schriftlicher Praktikumsvertrag ist verpflichtend; dieser soll Dauer, Beschäftigungsform, Ansprechperson, Versicherungsform, finanzielle Entschädigung, Ausbildungsziele, Feedbackmechanismen und Anwesenheitszeiten enthalten. Wenn kollektivvertragliche Regelungen vorhanden sind, sind diese anzuwenden. Eine Bestätigung über die Meldung zur Sozialversicherung und über die Einstufung muss dem/der PraktikantIn zu Dienstbeginn ausgehändigt werden.

 

2.Zeitliche Beschränkung des Praktikums auf die in den Ausbildungsrichtlinien festgelegte Dauer (oder kürzer).

 

3.Die Aufgabenfelder im Betrieb müssen mit dem Bildungsziel der Hochschule übereinstimmen.

 

4.Eine adäquate Betreuungsperson muss vorhanden und erreichbar sein, des Weiteren ist der Kontakt zwischen PraktikantIn und BetriebsrätIn (wenn vorhanden) herzustellen.

 

5.Bereitstellung aller notwendigen Betriebsmittel und Infrastruktur seitens des Unternehmens in adäquater Form.

 

Bei Erfüllung aller Kriterien wird das „Gütesiegel Praktikum“ verliehen.

k.A.